|
|
|
|

|
- Erstellung der lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Beitragsnachweise für die Krankenkassen und die Bundesknappschaft
- Meldewesen an die Sozialversicherungsträger
(An-, Um-, Ab- und Jahresmeldungen)
- Erstattungsanträge nach LFZG an die Krankenkassen
- Lohnjournale, Buchungsbelege zur Übernahme in die laufende Buchhaltung
- Führen von Lohnkonten
- Nachweise für die Berufsgenossenschaften
- Vorbereitung des Zahlungsverkehrs (Zahlungslisten/ Überweisungsträger)
- Durchführung des notwendigen Schriftverkehrs
- Erstellen von Bescheinigungen für Arbeitnehmer und Behörden
- Verwaltung von Fehlzeiten, Urlaubs- und Krankheitstagen
- komplette Verwaltung und Archivierung in Papierform/CD-ROM
|
|
Die Übernahme und Weiterführung Ihrer Lohnbuchhaltung ist zu jedem Zeitpunkt eines Jahres möglich.
|
|
|