* Soweit
die auf diesen Seiten angebotenen Dienste die geschäftsmäßige Hilfeleistung
in Steuersachen betreffen,
umfassen diese nach § 6 Nr. 3 u. 4 Steuerberatungsgesetz ausschließlich
das Buchen laufender Geschäftsvorfälle,
die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen.